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Murschel: „Kultur trotz Corona ermöglichen“
Über 50.000 Euro Förderung gehen in den Kreis Böblingen
Ob Musik, Schauspiel, Kino oder bildende Kunst: Kultur soll im kleineren Rahmen auch während der Corona-Pandemie möglich sein. Für dieses Ziel setzt sich das grün-geführte Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit dem Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ein.
Der Leonberger Landtagsabgeordnete Dr. Bernd Murschel (Grüne) freut sich, dass auch in dieser Runde Fördermittel für Kulturprojekte in seinen Wahlkreis fließen „in den Norden wie in den Süden des Kreises Böblingen“, wie er in seiner Pressemitteilung unterstreicht.
Von der zweiten von drei Förderrunden profitiert auch die Cello Akademie Rutesheim e.V.: für ihr Projekt „Celloherbst in Rutesheim“ erhält sie 39.000 Euro Fördermittel.
Auch der Musikverein Bondorf e.V. erhält für die Umsetzung seines Digitalen Neujahrskonzertes Bondorf Fördermittel in Höhe von 11.100 Euro.
„Das Land ist ein verlässlicher Partner für unsere Kulturszene in Stadt und Land – auch und vor allem unter Pandemiebedingungen“, betont Murschel. In dieser Förderrunde wurden 62 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 1,7 Mio. Euro ausgewählt. „Die Unterstützung der Kultur in diesen Zeiten ist schließlich enorm wichtig“, sagt Murschel.
Die Mittel für das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ stammen aus dem Masterplan Kultur BW von Kunstministerin Theresia Bauer (Grüne), mit dem sie dem Kulturbetrieb bereits im Mai eine Öffnungsperspektiv gegeben und verschiedene Hilfsangebote in Corona-Zeiten zugesagt hatte.
„Mir ist bewusst, dass es Kulturschaffende momentan nicht leicht haben. Es gelten Hygienestandards, die den Spielbetrieb, wie wir ihn in alter Form hatten, in dieser und auf absehbarer Zeit nicht möglich machen. Dennoch brauchen wir kulturelle Angebote – auch in Zeiten von Corona. Wir müssen diese schwierige Balance zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem kulturellem Leben hinbekommen. Genau das verfolgen wir mit dem neuen Kulturförderprogramm“, führt Murschel weiter aus.
Die Musikprojekte in Rutesheim und Bondorf zeigten vorbildlich, wie Kunst und Kultur unter widrigen Bedingungen stattfinden können, so Murschel abschließend.
Zum Programm „Kunst trotz Abstand“:
Das Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ schließt an das Programm „Kultur Sommer 2020“ an. Mit dem Impulsprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern in Höhe von insgesamt 7,5 Mio. Euro. Die Mittel stammen aus dem Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur. Gefördert werden künstlerische Darbietungen sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate, zielgruppenspezifischer Angebote und künstlerischer Konzepte, die trotz der derzeitigen Auflagen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden u.a. Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen. Zu den Förderkriterien gehören künstlerische Qualität, Qualität der Zielgruppenansprache, der Beitrag des Projekts zur Positionierung und/oder Neuausrichtung des Antragstellers und dessen künstlerischen und kulturellen Angebots sowie die Angemessenheit der Kosten. Anträge für die dritte und letzte Förderrunde können noch bis 4. Oktober über die Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gestellt werden. Zu den Corona-Hilfen für den Kulturbereich: Das Impulsprogramm ist ein Baustein von vielen zur Unterstützung des Kulturbereiches während der Corona-Pandemie. Insgesamt stellte und stellt das Land Baden-Württemberg der Kultur bisher mehr als 200 Millionen Euro an Corona-Hilfen zur Verfügung. Mehr als 75 Mio. Euro flossen über die Soforthilfen an Künstlerinnen und Künstler. Bundesweit einmalig bleibt hier die Aufstockung der Überbrückungshilfe des Bundes um einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1180 Euro durch das Land. Hinzukommen ein Corona-Hilfsfonds für Kunst- und Kultureinrichtungen (32,5 Mio.), ein Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur (10 Mio.) und die Programme „Kultur Sommer 2020“ (4 Mio.) sowie das jetzt gestartete Nachfolgeprogramm „Kunst trotz Abstand“.
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