Menü
Unhaltbare Zustände beim Schlachthof Gärtringen
Murschel: „Baumaßnahmen für Tierwohl zwingend notwendig – eine zeitweise Schließung ist die Gelegenheit zur längst überfälligen Umsetzung“
Die jüngst von der SOKO Tierschutz veröffentlichten Bilder aus dem Schlachthof Gärtringen haben auf schonungslose Weise die dort verübten widerrechtlichen Schlachtpraktiken und Gewaltanwendung gegen Tiere publik gemacht. Als Reaktion auf den Filmbericht werden nun verschiedene Konsequenzen diskutiert, darunter auch die zeitweise Schließung des Schlachtbetriebs.
Bereits am 16. Juli 2020 forderte Wilhelm Dengler (Vorstandsvorsitzender Schlachthof eG Landkreis Böblingen) in einem Schreiben an Minister Hauk eine Sonderregelung für seinen Schlachtbetrieb hinsichtlich der Corona-Verordnung für Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung. Dieses Schreiben ging auch an den Landtagsabgeordneten Bernd Murschel mit der Bitte, sein Anliegen zu unterstützen. Darin heißt es unter anderem: „An zwei Stellen am Schlachtband müssen 3-4 Mitarbeiter auf engerem Raum zusammen sein (insbesondere bei der Lämmerschlachtung). Eine andere Lösung ist nicht machbar.“ Dr. Murschel hatte bereits damals darauf verzichtet, dieses Anliegen zu unterstützen.
Nun äußert sich der Landtagsabgeordnete und promovierte Agraringenieur Bernd Murschel: „Es geht um einen riesigen Vertrauensverlust in der Bevölkerung. Rückblickend und vor dem Hintergrund der jüngst veröffentlichten Bilder steht die bittere Erkenntnis, dass der Handlungsbedarf bereits lange klar war und dass die Verantwortlichen Ihrer Rolle schlicht nicht gerecht geworden sind. Die Betriebsleitung hat die baulichen Mängel, die eine Rolle bei der Misshandlung der Tiere spielen, in ihrer Bitte um Sonderrecht kommuniziert – doch von Seiten der verantwortlichen Aufsichtsbehörden als auch vom MLR wurde weggeschaut. Und auch die Geschäftsleitung ist ihrerseits seit Jahren offenbar nicht in der Lage, die baulichen Mängel in Eigenverantwortung zu beheben“.
Stattdessen habe man auf den Image-Vorteil vertraut, den kleinere und regionale Betriebe gegenüber großen, zentralen Schlachtbetrieben genießen, so Dr. Murschel. „Darüber hinaus wurden dann nicht die dringend nötigen Maßnahmen ergriffen, um diesem Image auch gerecht zu werden.“
Zu der Option einer vorübergehenden Schließung des Schlachtbetriebs meint der Diplom-Agraringenieur: „Eine zeitweise Schließung des Betriebs macht durchaus Sinn, dann müssen aber die entsprechenden Baumaßnahmen, die zu einer Verbesserung der Situation führen, schnellstmöglich und konsequent umgesetzt werden. Es müssen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die die Umsetzung tierschutzrechtlicher Maßnahmen garantieren. Dies ist derzeit nicht möglich – weil neben der Frage der personellen Eignung auch die bauliche Struktur des Betriebs ein Hindernis für den Tierschutz ist.“
Generell bedürfe es einer konsequenten Umsetzung tierschutzrechtlicher Maßnahmen auch in kleineren Schlachtbetrieben. Sowohl Schlachthofbetreiber als auch verantwortliche Aufsichtsbehörden müssten ihrer Pflicht nachkommen und im Falle der Vernachlässigung zur Rechenschaft gezogen werden.
zurück
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]
Deutschland hat eine der erfolgreichsten Start-up-Szenen. Im internationalen Vergleich liegen wir mit 31 milliardenschweren Start-ups – [...]