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Regierungsfraktionen legen Gesetzentwurf zu Wahl- und Stimmrecht von Menschen mit Behinderung für Kommunalwahl vor.
Thekla Walker und Dr. Bernd Murschel MdL (Grüne): „Eine pragmatische Übergangslösung, um Menschen mit Behinderungen das Stimmrecht bei den bevorstehenden Kommunalwahlen zu ermöglichen.“
Die Regierungsfraktionen von GRÜNEN und CDU haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Wahl- und Stimmrecht von betreuten Menschen mit Behinderung für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 vorgelegt. Danach sollen die Wahlrechtsausschlüsse von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, keine Anwendung finden.
Die Böblinger Landtagsabgeordnete Thekla Walker erklärt dazu: „Die grün-schwarze Koalition hat sich darauf verständigt, das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen hier sicher und zweifelsfrei auszugestalten. Das bedeutet, dass wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten müssen, um die verfassungsrechtlichen Fragen in der Landesgesetzgebung berücksichtigen zu können.“
Der Leonberger Landtagsabgeordnete Dr. Bernd Murschel ergänzt: „Das Signal aus Karlsruhe ist klar: Die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig. Mit der Übergangsregelung wollen wir jetzt rechtzeitig eine pragmatische und gerechte Lösung für die anstehenden Kommunalwahlen auf den Weg bringen.“
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. Januar 2019 festgestellt, dass der entsprechende Passus im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist.
Die Übergangsregelung für die identischen Wahlrechtsausschlüsse im Landtags- und Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg soll gelten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt ist.
Auch für Bürgermeisterwahlen sowie für Abstimmungen auf Gemeindeebene sollen die Wahl- und Stimmrechtsausschlüsse dieser Personen bis zur Neuregelung im Bundestagswahlrecht, die spätestens bis zur nächsten regulären Bundestagswahl im Herbst 2021 erfolgen muss, ausgesetzt werden.
Beide Abgeordneten betonen: „Wir begrüßen, dass die Wahlrechtsausschlüsse von betreuten Menschen mit Behinderung zur bevorstehenden Kommunalwahl aufgehoben werden. Eine baden-württembergische Insellösung ist aus unserer Sicht aber nicht ideal, daher ist eine Anpassung des Bundesrechts zeitnah notwendig.“ Ziel müsse es sein, dass für alle Wahlen dieselben Teilnahmeregelungen gelten. Aufgrund des engen Zeitfensters bis zu den Kommunalwahlen sei die gefundene Übergangsregelung aber sinnvoll.
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