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Abrechnung Kostenerstattung Flüchtlinge für Landkreis Böblingen
Murschel: Landkreis Böblingen bekommt Kosten für die Flüchtlingsunterbringung voll erstattet
Auch der Landkreis Böblingen profitiert von der neuen Vereinbarung, auf die sich Landesregierung und kommunale Landesverbände bei der Erstattung der Flüchtlingsausgaben verständigt haben. „Grün-Rot hält Kurs: Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen die Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen weiterhin voll – jetzt mit einer nachlaufenden Spitzabrechnung“, schreibt der Leonberger Landtagsabgeordnete Dr. Bernd Murschel (GRÜNE) in einer Pressemitteilung.
„Die Unterbringung der Flüchtlinge ist eine gemeinsame Aufgabe aller politischen Ebenen. Es ist ein gutes Signal, dass es jetzt eine Einigung zwischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden gab, mit der Mehrausgaben auch im Landkreis Böblingen aufgefangen werden können. Das stärkt unsere Verantwortungsgemeinschaft.“
Die Einigung sieht vor, dass die Stadt- und Landkreise weiterhin eine Pauschale über derzeit 13.260 Euro pro Flüchtling vom Land bekommen. „Sollten in einem Kreis höhere Kosten auflaufen, die mit der Pauschale nicht abgedeckt werden können, kann der Landkreis Böblingen diese höheren Kosten ab 2016 für das vorangegangene Jahr mit dem Land direkt abrechnen“, erklärt Murscheldie so genannte Spitzabrechnung. „Das verschafft den Landkreisen noch mehr Planungssicherheit“.
„Uns Grünen ist es besonders wichtig, dass die Kommunen im Land finanziell gut dastehen. Bei der Ausstattung der Kommunen liegt Baden-Württemberg auf einem Spitzenplatz“, so Murschel weiter. Das habe die grün-rote Landesregierung vielfach bewiesen, zum Beispiel bei der Unterstützung der Kommunen in der Kleinkindbetreuung, beim Ausbau der Ganztagsschulen oder der Wohnbauförderung. Diesen Weg wolle man im Land auch bei der Flüchtlingsunterbringung konsequent weitergehen.
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Hintergrund – Was schon jetzt bei der Flüchtlingspauschale gilt:
Die grün-rote Landesregierung hatte die Pauschale je Flüchtling für die vorläufige Unterbringung in den Landkreisen stufenweise erhöht. Seit 2015 liegt sie bei aktuell bei 13.260 Euro, ab 2016 sind es knapp 14.000 Euro. Unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung lag die Pauschale noch bei etwa 10.000 Euro.
Mit den Kommunalen Landesverbänden hatte sich die Regierung im Sommer dieses Jahres darauf geeinigt, dass das Land neben der erhöhten Pauschale die häufig gestiegenen Liegenschaftsausgaben für 2014 und 2015 voll übernimmt.
Die jetzt getroffene Einigung für die nachlaufende Spitzabrechnung stellt die auskömmliche Ausstattung der Kommunen darüber hinaus sicher.
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