EU-Klage gegen Stuttgart wegen hoher Luftschadstoffe

Am Mittwoch, 22. Juli 2015 fand der erste regionale Mobilitätsgipfel in Stuttgart statt. Im Vorfeld hatte Verkehrsminister Hermann auf die hohen Messwerte bei Feinstaub und Stickoxiden in Stuttgart und anderen Städten des Landes hingewiesen und mögliche Fahrverbote in Betracht gezogen.

Hintergrund ist auch eine zu erwartende Klage der EU wegen der langjährigen Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxiden. Gegen zwei  Städte will nun die EU vor dem Europäischen Gerichtshof Klage einreichen: Stuttgart und Leipzig.

Dem Land drohen bei weiterer Untätigkeit hohe Strafzahlungen und der Stadt Stuttgart der Dauertitel als „Feinstaubhochburg der Republik“.

Die Anforderungen zur Luftreinhaltung von Seiten der EU sind nicht neu. Schon seit Jahrzehnten sind Grenzwerte festgelegt und die Städte und Gemeinden zur Aufstellung kommuner Luftreinhaltepläne verpflichtet.

Die Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung ist bisher nur beschränkt erfolgreich. Die positive Wirkung schadstoffärmerer Fahrzeuge wird durch zunehmenden Verkehr wieder zunichte gemacht. In Stuttgart, Reutlingen, Freiburg, Leonberg und zahlreichen weiteren Orten wird der Jahresmittelwert für NO2 um teilweise mehr als das Doppelte überschritten. Tendenz nahezu gleichbleibend, allerhöchstens bei der Überschreitung der maximalen Spitzenwerte gibt es eine leichte Entspannung.

Es bleibt als Fazit: mit den bisherigen Maßnahmen, wie dem Ausbau des ÖPNV, Verkehrslenkung, Durchfahrtsverboten für LKW oder der Ausweisung von Umweltzonen ist das Problem nicht lösbar.

Weitere Fahrverbote, wie in vielen europäischen Städten üblich,  sind im autogeprägten Baden-Württemberg nicht gerade populär.  

„Wir müssen neue Wege beschreiten“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Eine Aussage, die sicherlich zutreffend ist, Mobilität muss einheitlich gedacht werden.

Eine wirksame Reduzierung der Schadstoffemissionen wird allerdings nur mit temporären Fahrverboten zu erreichen sein.  

 

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