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Die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) hat Einfluss auf das Schutzgut Boden. Durch Abgrabungen, Bodenumlagerungen, Bodenauftrag, intensive Befahrungen oder stoffliche Wirkungen wird die Funktionsfähigkeit der Böden beeinflusst.
Einsatz einer Stockfräse auf der Fläche von WEBW6, Radbetrieb. Man erkennt eine flächige Befahrung und nicht, wie gesetzlich gefordert, Befahrung auf einer festgelegten Fahrtrasse. Foto: Petra Sendel.
Das Bodenschutzrecht zielt darauf ab, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Vielfach werden WEA auf besonders sensiblen Böden und im Bereich sensibler Nutzungen, wie der Land- und Forstwirtschaft, geplant und umgesetzt. Als ein Beispiel wäre hier der Windenergiestandort Creglingen-Klosterwald zu nennen, bei dessen Bau dokumentierte Bodenveränderungen festzustellen waren.
WEBW1 vor Stockrodung Ende Januar. Foto: Petra Sendel.
Fläche nach dem Einsatz der Stockfräse auf der Fläche WEBW6. Flächige Befahrung ist erkennbar, der Oberboden ist von Holzmaterial durchsetzt. Foto: Petra Sendel
Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2015 zum Internationalen Jahr des Bodens erklärt. Da im Land Baden-Württemberg die Planungen für WEA flächendeckend vorangebracht werden, ist die frühzeitige Einbindung bodenschutzrelevanter Fragestellungen unabdingbar und verhindert spätere Konfliktsituationen.Die Antwort des Umweltministeriums auf die Kleine Anfrage von Dr. Bernd Murschel zeigt, dass hinsichtlich des Bodenschutzes noch Optimierungspotential besteht. So wird beispielsweise in der Schweiz ein bodenkundlicher Baubegleiter vorgeschrieben, der bei Baumaßnahmen auf einen ordnungsgemäßen Umgang mit den sensiblen Böden achtet.
> Die Antwort des UM (Umweltministerium) auf die Kleine Anfrage finden Sie hier (PDF)
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