Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine zukünftig möglich

Konflikt zwischen Forschung und Tierschutz durch Gesetzentwurf „TierSchMVG“ beigelegt

Politik auf Augenhöhe ist das Markenzeichen von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg, denn Demokratie im 21. Jahrhundert heißt mehr, als alle paar Jahre zur Wahl zur gehen. Die grün-geführte Landesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, alle Formen der Bürgerbeteiligung auszubauen, um so die Zivilgesellschaft zu stärken und der Staats-, Politik- und Parteienverdrossenheit entgegen zu wirken.

Einen Teil dieser Bürgerbeteiligung bildet das „Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (TierSchMVG)“, das als Gesetzentwurf zur Abstimmung im Kabinett und Einbringung in den Landtag vorliegt. Am 23. April spricht der Wissenschaftsausschuss über den Entwurf, bevor am 29. April der Ausschuss für ländlicher Raum und Verbraucherschutz, der für den Gesetzentwurf federführend ist, darüber berät. Beschlussfassung für das Gesetz ist Anfang Mai im Plenum.

Das Gesetz spricht anerkannten Tierschutzverbänden das Recht zu, sich bei tierschutzrelevanten Behördenverfahren einzubringen und bei Rechtsetzungen mitzuwirken. Darüber hinaus räumt es Verbänden ein weitreichendes Klagerecht gegen tierschutzrechtlich relevante Entscheidungen ein. Dies bedeutet, dass Vereine endlich Tierschutzinteressen vertreten können, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein. Damit gibt die Landesregierung denjenigen, die direkt betroffen sind – den Tieren – eine echte Stimme gegenüber der Obrigkeit.  Gleichzeitig verringert das Gesetz die Notwendigkeit solcher gerichtlicher Schritte, da den Belangen der Tiere durch die Beteiligung der Tierschutzorganisationen bereits frühzeitig Gehör verschafft wird.

Gerade im Bereich der Forschung ist diese Beteiligung wichtig, denn nur so kann sichergestellt werden, dass Forschungsziele und Tierschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden müssen. „In einigen wenigen Fällen sind Tierversuche zu wissenschaftlichen Zwecken unabdingbar. Dass diese Versuche dann unter ethischen Gesichtspunkten aber auch unter Beachtung des Tierschutzes einwandfrei aufgebaut sind und durchgeführt werden, dazu trägt das neue Gesetz bei“, weiß der Landtagsabgeordnete Dr. Bernd Murschel. Dazu wird bei unabdingbar notwendigen Tierversuchen in der Forschung den Tierschutzorganisationen die Möglichkeit einer Feststellungsklage eröffnet. Damit werden Verwaltungsakte einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen, allerdings ohne aufschiebende Wirkung. „Mit diesem Gesetzentwurf ist es der grün-roten Landesregierung gelungen, zwei wichtige politische Ziele in Einklang zu bringen, die bis dato als unvereinbar galten, nämlich Forschung und Tierschutz“, so Murschel weiter.



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