Pressemitteilung Nr. 2 vom 24. Juni 2014

Zumeldung zu PM Nr. 118/2014 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (Forstwirtschaft und Denkmalschutz Hand in Hand)


Neue Anforderungen für den Forst: Denkmalschutz und Bodenschutz ergänzen sich.

Murschel: „Dadurch ergeben sich neue Perspektiven für den Schönbuch“

 

Ab sofort werden auch im Forst neue Wege beschritten. Für den Schutz des archäologischen Erbes in Baden-Württemberg werden künftig zusätzliche Informationen in die Waldfunktionenkarte aufgenommen. Damit werden Erkenntnisse zu archäologischen Bodendenkmälern als digitale Karte vorliegen. Der Leonberger Landtagsabgeordnete Dr. Bernd Murschel (GRÜNE) teilte in einer Pressemitteilung weiter mit: „Die Försterinnen und Förster erhalten ein wichtiges Instrument, um den Schutz dieser Kulturgüter im Wald zu verbessern. Bodenschützende Holzernteverfahren können dann verstärkt zum Einsatz kommen, um Schäden an diesen oft schwer erkennbaren Bodendenkmalen zu vermeiden.“

 

Somit ergeben sich gerade für alte Kulturlandschaften, die sich häufig in den Keuperberglandschaften von Baden-Württemberg finden, neue Chancen der Sicherung historischer Zeugnisse.

Auch das Waldgebiet des Jahres 2014, der Schönbuch, profitiere von diesen neuen Möglichkeiten. „ Wie Untersuchungsergebnisse der Universität Tübingen ergeben haben, finden sich viele geschichtliche Zeugen menschlicher Tätigkeiten in den Böden des Schönbuchs“ so Murschel weiter. „Glasscherben zeugen zum Beispiel von reger mittelalterlicher Glasproduktion in den Tälern rund um das Kloster Bebenhausen, ebenso finden sich Reste römerzeitlicher Töpfereien in den Böden außerdem durchkreuzen mittelalterliche Fernstraßen das heutige Waldgebiet, was an einer bewegten Topographie zum Teil noch heute erkennbar ist. All diese Zeugnisse können in Zukunft besser geschützt und auch in geeigneter und gelenkter Weise den Besucherinnen und Besuchern des Schönbuchs zugänglich gemacht werden. Das wird die Attraktivität dieses Naherholungsraumes weiter stärken.“

 

Bereits im April hatte der Abgeordnete zu einer Expertenrunde in den Landtag eingeladen und die Perspektiven zur Zukunft des Schönbuchs diskutiert. Im Ergebnis wurden konzeptionelle Ansätze entwickelt, die das Waldgebiet langfristig in seinen Funktionen stärkt.

„Mit den neuen Möglichkeiten durch die Waldfunktionenkartierung werden wir noch bessere Instrumente einsetzen und gleichzeitig weitere bundes- und landespolitische Vorgaben des Bundeswaldgesetzes und den Regelwerken des FSC-Gütesiegels im Landeswald erfüllen können.“

 

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Zur Hintergrundinformation: Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 24.06.2014

 

Forstwirtschaft und Denkmalschutz Hand in Hand: Archäologische Boden- und Kulturdenkmäler ab sofort in Waldfunktionenkartierung integriert

 

 

Forstminister Alexander Bonde: „Erweiterte Kartierung schützt unser archäologisches Erbe bei der Waldbewirtschaftung noch umfassender“

 

„Der Wald ist für die Gesellschaft von existenzieller Bedeutung. Gleichzeitig stellt diese hohe Anforderungen an den Wald: Er soll Holz liefern, Tieren und Pflanzen einen Lebensraum bieten, zu Spaziergängen einladen, für saubere Luft und ausgeglichenes Klima sowie frisches Wasser sorgen und den Boden schützen. Um diese vielfältigen Funktionen bei der Waldbewirtschaftung ausgewogen berücksichtigen zu können, werden sie seit nahezu 40 Jahren von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg systematisch erfasst. Damit wir den Schutz unseres archäologischen Erbes in Baden-Württemberg bei der Waldbewirtschaftung noch umfassender sicherstellen, werden ab sofort Informationen zu archäologischen Boden- und Kulturdenkmalen in die Waldfunktionenkartierung integriert“, sagte Forstminister Alexander Bonde am Dienstag (24. Juni) in Stuttgart.

 

Eine Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten aus Denkmalpflege und Forstwirtschaft hat in den vergangenen drei Jahren ein Konzept zum Schutz archäologischer Denkmale im Wald erarbeitet. „Ziel ist, die Försterinnen und Förster bei der Vorbereitung forstlicher Maßnahmen mit der Waldfunktionenkarte zu unterstützen. Diese zeigt, ob archäologische Denkmale wie zum Beispiel ein Keltengrab von der Waldbewirtschaftung betroffen sind. In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege können die Försterinnen und Förster festlegen, wie diese Denkmäler geschützt werden können. So werden beispielsweise alternative Holzernteverfahren oder präzise Handlungsanweisungen in Arbeitsaufträgen dokumentiert. Damit erfüllt das Land eine Forderung aus dem Gütesiegel Forest Stewardship Council® (FSC®), das der Landesbetrieb ForstBW seit Mitte Mai für den hohen Standard in der Waldbewirtschaftung trägt, und setzt zugleich eine Forderung aus dem Bundeswaldgesetz um“, sagte Bonde.

 

Durch die Präsenz in der Fläche komme ForstBW eine bedeutende Rolle bei der Erhaltung archäologischer Kulturdenkmale zu. „Damit Denkmale im Wald erkannt und bei Forstbetriebsarbeiten mit ihnen angemessen und umsichtig umgegangen wird, hat ForstBW in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege zudem ein neues Fortbildungsangebot erarbeitet. ForstBW-Beschäftigte und interessierte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden speziell von Fachleuten geschult“, sagte der Minister abschließend.

 

Hintergrundinformation:

Baden-Württemberg ist bundesweit eines der waldreichsten Länder. Es ist auf einer Fläche von rund 1,4 Millionen Hektar und zu 39 Prozent von Wald bedeckt. Eine systematische Erhebung der Waldfunktionen findet in Baden-Württemberg seit 1975 statt. Sie erfolgt über alle Waldbesitzarten und unterstützt die Waldbesitzenden darin, ihren Wald funktionengerecht und nachhaltig zu bewirtschaften. Die Waldfunktionenkartierung wird unter Leitung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Die Waldfunktionenkarte wird seit 2004 digital geführt. Sie steht allen ForstBW-Betriebsteilen bei den Landkreisen über das forstliche Geoinformationssystem InFoGIS zur Verfügung. Träger öffentlicher Belange oder Planungsbüros können Geodaten der Waldfunktionenkartierung über die Webseite der Forstlichen Versuchs und Forschungsanstalt unter www.fva-bw.de beantragen.

 

Der Landeswald wird nach den Regeln der weltweit anerkannten Gütesiegel FSC® und PEFC bewirtschaftet. Beide Gütesiegel sind wichtige Instrumente, illegalem Waldraubbau entgegenzutreten. Damit wird die Entscheidung für Holz aus verantwortungsvoller Forstwirtschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert.

 

Der Deutsche Bundestag hatte im Juni 2010 das Bundeswaldgesetz novelliert und damit auch beschlossen, dass Belange der Denkmalpflege bei der Waldbewirtschaftung angemessen zu berücksichtigen sind. In Baden-Württemberg erfolgt die Umsetzung durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Archäologische Boden- und Kulturdenkmale im Wald werden in die Waldfunktionenkartierung integriert und regelmäßig mit Daten der Denkmalpflege aktualisiert.

 

Weitere Informationen zu Wald- und Forstwirtschaft finden Sie im Internet unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de oder www.forstbw.de.

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