Pressemitteilung vom 19. Mai 2014

Land fördert kommunale Integrationsarbeit des Landkreises Böblingen mit 15.000 Euro

Bernd Murschel: „Wir stärken die lokalen Strukturen für Integrationsarbeit“

 

Im Rahmen des Programms zur Förderung der kommunalen Integrationsarbeit wird der Personalbereich für die soziale Betreuung und Beratung von Migranten von der grün-roten Landesregierung mit 15.000 Euro gefördert. Der Abgeordnete Bernd Murschel (GRÜNE) erklärte: „Integration findet ganz wesentlich in den Kommunen statt. Die Fördermittel des Landes sorgen in 2014 für eine verlässliche Finanzierung.“

Mit dem Programm zur Förderung der kommunalen Integrationsarbeit strebt das Integrationsministerium die Schaffung zentraler Ansprechstellen und Programme in den Kommunen an. „Lange gab es einen Flickenteppich an Fördermöglichkeiten und Programmen im Land. Das Integrationsministerium fördert nun gezielt den Aufbau von Strukturen und Programmen, die zu einer besseren Vernetzung vor Ort beitragen. Damit schafft das Land dort Verlässlichkeit und Kontinuität, wo man den Menschen am nächsten ist. Dass der Antrag des Landkreises durch eine Jury zur Förderung empfohlen wurde, zeigt die Wichtigkeit des Beratungsangebotes im Landratsamt und die Qualität des Antrags”, lobte Bernd Murschel.

 

 

Hintergrund:

Das Integrationsministerium fördert nach den Richtlinien der 2013 erlassenen Verwaltungsvorschrift Integration in diesem Jahr mit 3,6 Millionen Euro insgesamt 102 Maßnahmen der kommunalen Integrationsarbeit. Eingegangen waren Anträge für insgesamt über 12 Millionen Euro. Das Land will mit der Förderung gemeinsam mit den Kommunen die Integrationsarbeit vor Ort noch stärker strukturell verankern, vernetzen und mitsteuern. Fördermöglichkeiten bestehen bei der Stärkung kommunaler Strukturen (wie beispielsweise die Einrichtung oder Aufstockung von Integrationsbeauftragten oder der Entwicklung und Finanzierung von Integrationsplänen und -konzepten), der Elternarbeit sowie in den Bereichen Teilhabe und Antidiskriminierung. Gefördert wird in aller Regel mit einem Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Jury bewertete die Anträge und gab dem Integrationsministerium Empfehlungen für die endgültige Entscheidung.

Weitere Informationen: www.integrationsministerium-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Themen/Kommunen



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