Pressemitteilung vom 14. Mai 2014

Bernd Murschel: Grün-rote Landesregierung legt Eckpunkte zur Stärkung der direkten Demokratie in den Kommunen vor –  gleichzeitig werden Rechte des Gemeinderats gestärkt.

 

Die Verankerung der Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger ist das Ziel der nun vorgelegten Eckpunkte zur Änderung des Kommunalverfassungsrechts.

Der Leonberger Landtagsabgeordnete Dr. Bernd Murschel (GRÜNE) teilte hierzu mit: „Die Eckpunkte, welche federführend von den Regierungsfraktionen ausverhandelt wurden, zeigen, dass wir uns in Baden-Württemberg in Sachen direkter Demokratie im Bundesländervergleich von den hintersten Plätzen ins vordere Drittel bewegt haben.“

Durch folgende Änderungen auf Ebene der Kommunen wird die direkte Demokratie in den Städten und Gemeinden ausgebaut:

Das Zulassungsquorum eines Bürgerbegehrens wird von 10 Prozent auf 7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger abgesenkt. Das Quorum für das Zustandekommen eines Bürgerentscheids wird von 25 Prozent auf 20 Prozent der Stimmberechtigten abgesenkt. 

„Wichtig ist vor allem, dass aus dem sogenannten „Negativkatalog“ der Gemeindeordnung nun die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ausgenommen wird. Das bedeutet ganz konkret, dass darüber jetzt ein Bürgerentscheid stattfinden kann. Bislang war das in Baden-Württemberg nicht möglich“ erläutert Murschel weiter.

 

Zudem werde die Frist für die Sammlung von Unterschriften bei Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss von 6 Wochen auf 12 Wochen ab Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses erweitert.

Daneben wird aber auch die Rolle des Gemeinderats aufgewertet und mit mehr Rechten ausgestattet. So werden die gesetzlichen Minderheitsquoren für Anträge auf Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder Unterrichtung durch den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin von einem Viertel auf ein Sechstel der Gremiumsmitglieder abgesenkt.


Die Stärkung der Transparenz in den Kommunen ist ein weiterer Schwerpunkt. So sollen künftig Vorberatungen von Ausschüssen öffentlich stattfinden sowie Sitzungsunterlagen mindestens sieben Kalendertage vor der Sitzung übersandt werden.

 

Bernd Murschel: „Die Rolle des Gemeinderats sowie die Arbeit der einzelnen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wird somit gleichzeitig transparenter und gestärkt werden.“



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