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Sportstättenbauförderung 2014: Land fördert 78 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von 13,4 Millionen Euro
MdL Murschel (GRÜNE) und Wahl (SPD): „Förderzusagen im Kreis Böblingen helfen gezielt den Vereinen vor Ort und kommen dem örtlichen Handwerk zugute“
Insgesamt fördert das Land im Jahr 2014 78 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von 13,4 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Wie die Abgeordneten Murschel (GRÜNE) und Wahl (SPD) jetzt mitteilten, profitieren davon auch zwei Projekte im Landkreis Böblingen.
In Böblingen ermöglicht die Förderzusage durch die grün-rote Landesregierung die Sanierung des Rasenplatzes 1 sowie der Laufbahn im Dagersheimer Waldstadion. Die Fördersumme beträgt 133.000 Euro. Mit 51.000 Euro fördert das Land die Sanierung der sanitären Anlagen der Schönbuchhalle in Gärtringen-Rohrau.
„Wir freuen uns, dass durch die gezielte Landesförderung ein entscheidender Beitrag geleistet wird, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Hierdurch profitieren sowohl die kommunale Sportstätteninfrastruktur als auch Schulen und Vereine in der gesamten Region“, begrüßten die beiden Landtagsabgeordneten Murschel und Wahl die Förderung.
Insgesamt lagen 193 Anträge mit einem Förderbedarf in Höhe von 30 Millionen Euro vor. In der diesjährigen Förderrunde konnten davon gut jeder dritte Antrag berücksichtigt werden. Anträge, die nicht zum Zuge kamen, können in der nächsten Förderrunde wieder eingereicht werden.
Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.
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