Pressemitteilung des Ortsverbandes Herrenberg vom 3. März 2014

Am Donnerstag, 27. Februar 2014, referierten Dr. Bernd Murschel MdL und Jörn Gutbier zum Thema Klimaschutz auf Landes- und kommunaler Ebene. Im Vordergrund stand das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013, welches sich Baden-Württemberg unter der Grün-Roten Landesregierung als erstes Bundesland überhaupt gegeben hatte.

In seinem Vortrag über Energiefragen legte Jörn Gutbier den Schwerpunkt auf die kommunale Wertschöpfung. Als Ausgangspunkt betonte er, dass in Herrenberg jährlich ca. 100 Millionen Euro für Energie ausgegeben werden. Für das Gemeinderatsmitglied ist es erschreckend zu sehen, dass der Großteil dieser Summe aus der Stadt abfließt und damit der lokalen Wertschöfpung vorenthalten wird. „Bei solchen Energieausgaben in Herrenberg, müssen wir unsere eigenen Möglichkeiten nutzen, um dieses Geld nach Möglichkeit bei uns zu behalten“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Ratsfraktion. Vor dem Hintergrund, dass Herrenbergs größte Potentiale der Energieerzeugung im Bereich solarer Wärmenutzung und Photovoltaik liegt, forderte Gutbier in diesem Bereich mehr Mut von der Stadtverwaltung und seinen Gemeinderatskollegen aus den anderen Fraktionen. Insbesondere sprach er sich dafür aus, dass sich die Stadt Herrenberg in Zukunft einer konsequenteren Informationspolitik verschreiben müsse, welche die Bürgerschaft zu Investitionen in diesem Bereich noch mehr motiviere. Aktuell wurde ein Antrag eingereicht in der die Verwaltung gebeten wird die Potenziale für Freiflächenanlagen auf städtischem Boden aufzuzeigen.

Dr. Bernd Murschel schrieb in seinem Vortrag dem kommunalen Klimaschutz eine übergeordnete Rolle zu. „Es sind die Kommunen, die gemeinsam mit den Menschen vor Ort den Kampf gegen den Klimawandel mit Leben füllen“ so der Landtagsabgeordnete. Gerade aufgrund der passiven Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema, komme dem Klimaschutzgesetz der Landesregierung eine wichtige Rolle als Rahmen für kommunales Handeln zu. Dieses beschreibt als kommunale Handlungsfelder unter anderem die Umsetzung klimagerechter Bauleitplanungen, umweltverträgliche Verkehrsentwicklung mit dem Ziel der Verkehrsvermeidung oder den Ausbau und Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit von Städten, Gemeinden und Kreisen im Energiebereich und Verkehrssektor. Als Beispiel für kommunales Handeln nannte Murschel den Klimaschutzbebauungsplan der Stadt, welcher durch eine Reglementierung des CO2-Ausstoßes Einfluss auf die Emissionen des Zementwerkes im Steinbruch Plapphalde nehmen konnte.

 

Hintergrund: Welches Ziel hat das Klimaschutzkonzept?

Das Klimaschutzgesetz legt verbindlich fest, dass die Treibhausgasemissionen im Land bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent gegenüber dem Refe-renzjahr 1990 gesenkt werden müssen. Damit wird Baden-Württemberg einen angemessenen Beitrag zur Erreichung des internationalen Ziels leisten, den Klimawandel auf maximal 2 Grad Celsius zu begrenzen. Das Klimaschutzziel wird ergänzt durch einen allgemeinen Klimaschutzgrundsatz, der bei Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen ist. Im Vollzug kommt dem Ausbau erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu: künftig müssen die Kompetenzzentren Energie bei den vier Regierungspräsidien bei wichtigen Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energien durch die unteren Verwaltungsbehörden beteiligt werden. Klimaschutz bleibt so nicht länger eine politische Absichtserklärung, sondern erhält Rechtsrang.

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