Offener Brief an Bürgermeisterin Ulrike Binninger vom 7. Februar 2013

Weg von der Konfrontation, hin zu einer regionalen Schulentwicklung ohne Scheuklappen!

Dr. Bernd Murschel MdL reagiert auf den offenen Brief von Frau Bürgermeisterin Ulrike Binninger an Kultusminister Andreas Stoch

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Binninger,

über die heutige lokale Presseberichterstattung habe ich von Ihrem offenen Brief an Kultusminister Andreas Stoch zur Genehmigung der neuen Gemeinschaftsschulen in der zweiten Bewilligungstranche im Kreis Böblingen – insbesondere der Friedrich-Kammerer-Schule in Ehningen – Kenntnis genommen. Gerne möchte ich an dieser Stelle zu der von Ihnen geäußerten Kritik an den Genehmigungen sowie zu allgemeinen Belangen der Schulentwicklung in Baden-Württemberg Stellung nehmen.

Ich begrüße Ihre aktive Teilnahme an einer intensiven Diskussion über die Schulentwicklung im Kreis Böblingen. Dies ist auch ein Nachweis dafür, dass sich die Gemeinschaftsschule als neue Schulform in kürzester Zeit etabliert hat und eine wichtige Rolle für unsere Städte und Gemeinden spielt. Die Kommunen, die in den ersten beiden Genehmigungsverfahren für eine Gemeinschaftsschule zum Zuge gekommen sind, konnten als Vorreiter bereits zeigen, dass diese neue Schulform ein geeignetes Mittel ist, eine moderne, zukunftsfähige und attraktive Schule vor Ort aufzubauen.

In der jetzigen Diskussion um die Schulstandorte zeigt sich doch auch, dass die Gemeinden, die sich bisher noch nicht zur Modernisierung ihrer Schullandschaft durchringen konnten, verstärkt die Gemeinschaftsschule als zukunftsweisendes Modell anerkennen. Auf dieser Grundlage sehe ich die Entwicklung im Landkreis Böblingen mit den nun sechs Gemeinschaftsschulen und dem Interesse an der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in weiteren Gemeinden sehr positiv. Daran sollte meines Erachtens nun gemeinsam weiter gearbeitet werden.

Ich bin davon überzeugt, dass der Landkreis Böblingen und seine Städte und Gemeinden dann profitieren, wenn wir weg von Konfrontation und hin zu gemeindeübergreifender Schulentwicklung ohne Scheuklappen kommen. Insofern verstehe ich auch die von Ihnen kritisierte Stellungnahme des Landrats als Ausdruck des legitimen Anliegens, den Antrag einer Kreisgemeinde gegenüber dem Kultusministerium zu unterstützen. Ein solches Vorgehen liegt im Interesse des Landkreises. Ich bin mir sicher, dass der Landrat einen möglichen Antrag der Gemeinde Nufringen genauso wie jeder anderen Gemeinde in gleicher Weise positiv unterstützen wird.

Die wesentlichen Eckpunkte der regionalen Schulentwicklungsplanung als Instrument der gemeindeübergreifenden Koordination werden im März mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Natürlich kommt bei der regionalen Schulentwicklungsplanung den Städten und Gemeinden eine Schlüsselrolle zu, weswegen diese unbedingt gebeten sind, ihren Sachverstand konstruktiv und kooperativ einzubringen. Hierbei müssen wir jedoch davon wegkommen, gemeindeübergreifende Belange lediglich interessengeleitet zur Unterstützung oder Verhinderung von Anträgen von Nachbarkommunen zu thematisieren. Gerne stehe ich für Gespräche zu den allgemeinen Entwicklungsmöglichkeiten in der Schullandschaft des Landkreises und zur regionalen Schulentwicklungsplanung vor Ort zur Verfügung.

Die Einrichtung der Gemeinschaftsschulen – gerade auch derjenigen in Ehningen – ist eine Antwort auf die Anforderungen, die die heutige Zeit an die Bildungseinrichtungen der Städte und Gemeinden stellt. Ein verlässliches Ganztagesangebot zu schaffen ist nicht nur eine dieser Anforderungen, sondern auch ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Einrichtung der Gemeinschaftsschule trägt dem Rechnung und ist gleichzeitig eine Antwort auf die sinkenden Schülerzahlen von Haupt- und Werkrealschulen. Die Gemeinde Ehningen reagiert auf den Elternwillen vor Ort sowie auf die veränderten Rahmenbedingungen in der Schullandschaft. Eine solche Entscheidung stand und steht jeder Gemeinde offen und sollte der Gemeinde Ehningen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Der Einspruch von Nachbarkommunen wird für die Entscheidung im Genehmigungsverfahren für beantragte Schulen natürlich einbezogen und mit den weiteren Kriterien für die Zulassung einer Gemeinschaftsschule sorgfältig abgewogen. Ein alleiniges Ausschlusskriterium kann er jedoch nicht sein.

Sehr geehrte Frau Binninger, gemeinsam sind wir daran interessiert, dass der interkommunale Dialog sowie die Abstimmung zwischen Land und Kommunen über die regionale Schulentwicklung von einem konstruktiven Miteinander geprägt sind. Dies ist angesichts unterschiedlicher Interessen- und Motivationslagen sowie aufgrund des unterschiedlichen Tempos, das Kommunen bei der nachhaltigen Entwicklung ihrer Schullandschaft vorlegen, ein nicht ganz einfaches aber notwendiges Unterfangen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernd Murschel

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