Pressemitteilung vom 26. Juli 2012

Landesglückspielgesetz stärkt kommunale Planungen und reduziert Spielsucht

 

Das in dieser Woche für die Anhörung freigegebene Landesglückspielgesetz reduziert die Spielsucht und stärkt den Kommunen für die Belebung der Innenstädte den Rücken“, so der grüne Landtagsabgeordnete Dr. Bernd Murschel. „Für uns GRÜNE stehen beim Thema Glücksspiel die sozialpolitischen und ordnungsrechtlichen Vorgaben im Vordergrund.

 

Darüber hinaus sollen beim gewerblichen Glücksspiel Maßnahmen zur stärkeren Regulierung der Spielhallen ergriffen werden. Murschel: „In ganz Baden-Württemberg führen die Städte und Kommunen Diskussionen darüber, wie die Spielhallen aus suchtpolitischen Gründen zurückgedrängt werden können. In vielen Kommunen im Landkreis Böblingen sind Spielhallen in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen und haben in vielen Innenstädten und Wohngebieten das Stadtbild geprägt. Städte wie Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg haben in den letzten Jahren durch Vergnügungsstättenkonzeptionen versucht, diesem Wildwuchs Einhalt zu gebieten. “ Durch das Landesglückspielgesetz besteht nun die Möglichkeit, die Standorte von Spielhallen auch aus suchtpräventiven Gründen zu regulieren.

 

Weil der vorige bundesweite Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahre 2008 Ende 2012 auslief, wurde am 15.12.2011 ein neuer Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet. Die Länder sind nun aufgefordert, die Regelungen des Staatsvertrags in Landesrecht umzusetzen. Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf nunmehr zur Anhörung gegeben: Spielhallen werden nicht erlaubt, wenn sie im baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen – es gilt das Verbot der Mehrfachkonzessionen. Der Mindestabstand zwischen Spielhallen und der Abstand von einer Spielhalle zu einer Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen müssen zukünftig mindestens 500 Meter betragen. Es ist nicht vorgesehen, dass eine örtliche Behörde eine kürzere Distanz ermöglicht.  Die Kommunen haben dadurch auch eine bessere Steuerungsmöglichkeit für die Belebung ihrer Innenstädte. 

 

Zudem werden nun Einlasskontrollen für die Spielhallen vorgeschrieben. Außerdem müssen die Spielhallenbetreiber zukünftig ein Sozialkonzept vorlegen. Die Vorgaben für das Konzept werden vom Sozialministerium in enger Abstimmung mit Suchthilfeverbänden erarbeitet.

Dieses wird den Spieler- und Jugendschutz beim Glückspiel massiv verbessern. „Die Kommunen haben damit die Möglichkeit, die zuletzt massive Ausbreitung von Spielhallen effektiv zu steuern“, so Murschel.

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