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Fraktion GRÜNE zu Stuttgart 21
Mitteilung der Landtagsfraktion vom 31. Januar 2012
Warum dieser Brief?
Die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg möchte mit diesem Informationsschreiben Fragen aus zahlreichen Briefen, E-Mails und Anrufen beantworten, die in letzter Zeit wegen des Bahnprojekts Stuttgart 21 an die Fraktion gestellt wurden.
Viele unserer Abgeordneten, nicht zuletzt die Stuttgarter GRÜNEN, haben seit Jahren mit großem persönlichen Einsatz gegen das Projekt Stuttgart 21 gekämpft und im Vorfeld der Volksabstimmung unermüdlich Werbung im ganzen Land für ein „Ja“ zum Ausstieg gemacht. Auch bei uns war die Enttäuschung riesengroß als am Ende dieses 2. „Wahlkampfes“ im vergangenen Jahr ein derart niederschmetterndes Ergebnis stand.
Die Landesregierung und alle beteiligten Ministerien haben in den vergangenen Wochen intensive Gespräche über Stuttgart 21 und die weiteren Schritte mit der Deutschen Bahn AG und anderen Akteuren geführt, die jedoch nicht immer öffentlich geführt wurden, da dies während eines Diskussionsprozesses auch kontraproduktiv sein kann.
Wie wir als Fraktion zu Stuttgart 21 stehen
Die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg kann die Bedenken zu Stuttgart 21 sehr gut nachvollziehen, weil die Fraktion weiterhin nicht vom verkehrspolitischen und ökologischen Sinn des Bahnprojektes überzeugt ist. Auch uns blutet das Herz, wenn wir an die alten Bäume im Mittleren Schlossgarten denken.
Dennoch werden wir das Ergebnis der Volksabstimmung akzeptieren, weil sich eine klare Mehrheit gegen das Kündigungsgesetz und damit indirekt für den Weiterbau von Stuttgart 21 ausgesprochen hat. Wir können das Projekt daher politisch nicht mehr verhindern, aber wir werden es konstruktiv-kritisch begleiten.
Was heißt das?
Die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg besteht darauf, dass der vertraglich vereinbarte Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro nicht angehoben wird und das Land sich maximal mit 930,6 Millionen Euro am Projekt beteiligt. Die Fraktion hat Ende Dezember 2011 einen einstimmigen Grundsatzbeschluss gefällt, der eine weitere Kostenbeteiligung des Landes ausschließt.
Das bedeutet, Forderungen aus dem Schlichtungsverfahren (z.B. Bau der Großen Wendlinger Kurve, Erhalt der Gäubahn) sind Bestandteil der bestehenden Gesamtkosten von 4,526 Milliarden Euro. Die notwendigen Mehraufwendungen für Stuttgart 21 Plus müssen unseres Erachtens aus dem vorhandenen Risikopuffer finanziert werden. Wer wie die SPD-Fraktion zusätzliche Forderungen aufstellt, muss auch sagen, woher das Geld dafür kommt, also wo dafür an anderer Stelle gespart werden kann.
Die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg und auch der Ministerpräsident Winfried Kretschmann haben von der Deutschen Bahn AG mehrfach Transparenz und detaillierte Bauablauf- und Kostenpläne über das gesamte Projekt und die einzelnen Genehmigungsverfahren gefordert. Dieser Forderung ist die Bahn nur schleppend und unvollständig nachgekommen.
Wir kritisieren auch, dass die Deutsche Bahn seit Oktober 2010 nicht in der Lage war, ein akzeptables Gutachten zum Natur- und Artenschutz vorzulegen. Bis heute haben wir auch kein schlüssiges Konzept für den Natur- und Artenschutz gesehen. Die mangelnde Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzverbände, die der Verwaltungsgerichtshof Mannheim kritisiert hat, ist ein Armutszeugnis für die Bahn.
Indem die Deutsche Bahn AG alle Informationen zurückhält, nicht rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen in entsprechender Qualität einreicht und gegen vorgeschriebene Mitwirkungsrechte verstößt, ist sie selbst für alle weiteren Verzögerungen und damit verbundenen Kosten ihres eigenen Bauprojekts verantwortlich.
Es scheint, als hätte die Deutsche Bahn AG das Großprojekt nicht im Griff, sowohl in Hinblick auf das Projektmanagement als auch bei der internen und externen Kommunikation. Konstruktiv-kritische Begleitung können wir als Fraktion jedoch nicht leisten, wenn die Deutsche Bahn AG an ihrer Schweigetaktik festhält und Informationen nur bruchstückhaft preisgibt.
Wir unterstützen die Forderung, dass für sämtliche Planfeststellungsabschnitte alle Fakten offen gelegt werden – vom geplanten Filderbahnhof über das Grundwassermanagement bis hin zum Abstellbahnhof Untertürkheim. Wir befürworten eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, wenn sie eine echte Mitwirkung ermöglicht. Alibibeteiligungen und reine Informationsveranstaltungen lehnen wir grundsätzlich ab. Auch das verstehen wir unter konstruktiv-kritischer Begleitung.
Für den Filderabschnitt liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Dadurch besteht innerhalb der Festlegungen des Finanzierungsvertrags die Möglichkeit, auf Details der Planung einzuwirken. Das setzt jedoch voraus, dass die Deutsche Bahn AG und ihre Partner sich darauf einlassen, über Trassenvarianten und den Filderbahnhof zu diskutieren. Dafür setzen wir uns ein. Denn nur so ist eine echte Bürgerbeteiligung möglich.
Baumfällungen am Wagenburgtunnel
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass den Rodungsarbeiten am Wagenburgtunnel keine Rechtsgründe entgegenstanden.
Die Fläche am Wagenburgtunnel gehört nicht dem Land. Laut einem Beschluss des Eisenbahnbundesamtes für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.2 „Fildertunnel“ darf die Bahn in diesem Zusammenhang eine Baustellenfläche nordwestlich des Wagenburgtunnels einrichten.
Das zweite Planänderungsverfahren zum PFA 1.2 bezieht sich nur auf die Erhöhung der Tunnelsicherheit durch zusätzliche Verbindungsstollen sowie den möglichen Einsatz einer Tunnelbohrmaschine statt der ursprünglich beantragten Spritzbetonbauweise. Das Fällverbot des Eisenbahnbundesamtes vom 5. Oktober 2010 bezieht sich dagegen explizit nur auf Bäume im Mittleren Schlossgarten.
Zuständigkeiten für Planfeststellungen
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) ist für Planfeststellungsverfahren bei Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes zuständig. Aufgabe des EBA ist es, auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu achten und ihre Umsetzung von der Bahn einzufordern.
Die Träger öffentlicher Belange (z.B. die untere Naturschutz- oder Wasserbehörde) werden an den Planfeststellungsverfahren in Form der Anhörung beteiligt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Grundwassermanagement hat die Bahn das missachtet, weshalb der BUND mit seiner Klage beim Verwaltungsgericht Mannheim Erfolg hatte.
Das Land und seine Behörden sind nicht am Verfahren beteiligt, auch eine Zustimmung des Landes ist leider nicht erforderlich. Diese für uns unbefriedigende Regelung kann nur auf Bundesebene für Infrastrukturprojekte von besonderer Bedeutung diskutiert und geändert werden.
Artenschutz, Bäume und Mineralwasser im Mittleren Schlossgarten
Beim Natur- und Artenschutz und beim Schutz des Mineralwassers ist es ebenfalls Aufgabe des Eisenbahnbundesamtes, auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen bei den weiteren Bauschritten wie Baumversetzungen, Baumfällungen und Grundwassermanagement im Mittleren Schlossgarten zu achten.
Auch hier müssen das Land und seine Behörden nicht direkt am Verfahren beteiligt werden und haben daher keine vorgeschriebenen Mitwirkungsrechte. Die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg bringt sich hier über Abgeordnete und Mitarbeiter/innen des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz ein, dem der Naturschutz zugeordnet ist.
Am 26. Januar 2012 hat das Eisenbahnbundesamt die geplanten Baumfällarbeiten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 zwar genehmigt, vollständiges Baurecht für alle S-21-Maßnahmen hat die Deutsche Bahn deswegen aber aus unserer Sicht damit noch nicht. Wir gehen davon aus, dass das EBA alle natur- und artenschutzrechtlichen Aspekte geprüft hat, denn aus unserer Sicht ist deren Einhaltung von ganz hoher Bedeutung. Das sollte auch im Interesse der Bahn sein, wenn sie die Spaltung in der Landeshauptstadt überwinden und zu einer Befriedung beitragen möchte.
Unabhängig von der Entscheidung des EBA gilt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Dezember 2011, das die Verletzung des Mitwirkungsrechts des BUND bestätigt hat. Für das Grundwassermanagement gilt deshalb weiterhin kein Baurecht. Hier muss die Deutsche Bahn zuerst ein Planänderungsverfahren durchführen, an dem die Naturschutzverbände zu beteiligen sind.
Zum Schutz der Juchtenkäferpopulation zwischen Ferdinand-Leitner-Steg, der Straße Am Schlossgarten und der Schillerstraße wird noch vor dem Beginn der eigentlichen Baumarbeiten ein etwa 1,80 m hoher Schutzzaun errichtet werden. Baumfällarbeiten oder Verpflanzungen sind dort nicht vorgesehen.
Die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg hofft, mit dieser Information zur Klärung drängender offener Fragen beigetragen zu haben.
Erarbeitet vom Arbeitskreis Verkehr der
Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Andreas Schwarz (AK-Vorsitzender), Thomas Marwein, Wolfgang Raufelder,
Daniel Renkonen und Nikolaus Tschenk.
Muhterem Aras, Brigitte Lösch und Markus Rösler haben daran mitgewirkt.
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