Ein weiterer Schritt für Klimaschutz in Baden-Württemberg - Novellierung des Klimaschutzgesetzes BW

Als eines der ersten Bundesländer hat Baden-Württemberg bereits 2013 unter grüner Regierungsführung sein Klimaschutzgesetz eingeführt und damit ein Zeichen gesetzt. Nun ist es novelliert worden und am 14. Oktober 2020 wurde das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg“ vom Landtag beschlossen.

Bevor das Gesetz ist Kraft treten kann, muss es noch im Gesetzblatt verkündet werden. Damit ist der Grün-geführten Landesregierung ein weiterer wichtiger Schritt für den Klimaschutz gelungen und die Grundlage für ambitionierte CO2-Einsparziele für Baden-Württemberg wurde gelegt.
Konkret umfasst die Weiterentwicklung folgende Eckpunkte: - 42% weniger CO2-Ausstoß bis 2030 - Stärkung des kommunalen Klimaschutzes, z.B. für eine klimaneutrale Verwaltung - Kommunale Wärmeplanung für die 103 größten Städte und Gemeinden - Photovoltaikpflicht für Nicht-Wohngebäude - CO2-Ausgleich bei allen Flugreisen von Ministerien, Behörden und staatlichen Hochschulen „Ein entscheidender Punkt, den wir dank der Verabschiedung des neuen Klimaschutzgesetzes umsetzen konnten, ist die Festlegung konkreter CO2-Minderungsziele für 2030. Damit geben wir einen klaren Minderungspfad hin zur Klimaneutralität vor“, ordnet Bernd Murschel, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE, das neue Klimaschutzgesetz ein.
Berücksichtige man die strukturellen Voraussetzungen und Potenziale in Baden-Württemberg, so harmonierten die Klimaschutzziele des Landes mit denen auf EU- und Bundesebene.

Weiter betont Murschel: „Zwei Aspekte, die mir im neuen Klimaschutzgesetz sehr wichtig sind, und deren besondere Rolle ich deshalb nochmals betonen möchte, sind zum einen die kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und große Kreisstädte, und zum anderen die erstmals eingeführte Photovoltaikpflicht.“

Die kommunale Wärmeplanung sei ein wirksames Strategieinstrument für eine effiziente und klimaneutrale Wärmeversorgung, erklärt Murschel. Sie unterstütze die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und informiere zudem die Öffentlichkeit über entsprechende Handlungsmöglichkeiten. „Was die Photovoltaik-Pflicht angeht, hätte ich persönlich mir gewünscht, dass auch Wohngebäude mit inbegriffen wären“, sagt Murschel. Das sei allerdings mit dem Koalitionspartner nicht machbar gewesen.
„In jedem Falle nehmen wir mit der Verpflichtung zu PV-Anlagen auf Neubauten eine Vorreiterrolle ein, denn Baden-Württemberg ist das erste Flächenland, das eine solche Regelung festlegt.“

Angesichts des politischen Diskurses, der sich um das Thema Klimaschutz in den letzten Jahren entwickelt hat, stellt Murschel klar: „Sollten die CO2-Minderungsziele auf nationaler und EU-Ebene angezogen werden – wofür wir als Grüne aktiv werben – wird natürlich auch hierzulande an den entsprechenden Stellschrauben gedreht“. Für einen effektiven Klimaschutz bedürfe es der gemeinsamen Koordination auf allen Ebenen, lokal bis global. „Und es freut mich zu sehen, dass sich auf der europäischen Ebene etwas tut“, so Murschel weiter. Die zurzeit diskutierten Minderungsziele auf EU-Ebene wie die durch die Kommission vorgeschlagenen 55 Prozent seien ein positives Signal. „Das EU-Parlament schlägt gar 60 Prozent CO2-Minderung bis 2030 vor. Dieses Ziel ist sehr ambitioniert – und notwendig“, resümiert Murschel.

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